ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich & Begriffsbestimmungen
- § 2 Vertragsschluss & Korrekturmöglichkeiten
- § 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
- § 4 Preise, Versandkosten & Zahlungsbedingungen
- § 5 Fälligkeit, Zahlungsverzug & Verzugsschaden
- § 6 Bereitstellung, Lieferung, Gefahrübergang & Transportschäden
- § 7 Fahrzeugabgabe, Abnahme, Annahmeverzug & Standgeld
- § 8 Vertragsgegenstand: Softwarelösungen, Fileservice & ECU/TCU-Unlock
- § 9 Besondere Bedingungen für Hardware, Tools & Drittprodukte
- § 10 Zulassung im Straßenverkehr, Betriebserlaubnis & Nutzungsbeschränkungen
- § 11 Pflichten des Kunden & Aufklärung von Endkunden durch B2B-Partner
- § 12 Mängelhaftung (Gewährleistung) & Untersuchungs- / Rügepflicht
- § 13 Haftung, Folgeschäden & Technische Risiken
- § 14 Eigentumsvorbehalt & Werkunternehmerisches Pfandrecht
- § 15 Nutzungsrechte & Urheberrecht an Dateien/Software
- § 16 Datenschutz
- § 17 Verbraucherstreitbeilegung
- § 18 Schlussbestimmungen (Gerichtsstand & Anwendbares Recht)
§ 1 Geltungsbereich & Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Christian Bräutigam handelnd unter chiptuning-harz.de (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über den Verkauf von Hardware, Kennfeldanpassungen, Softwarelösungen, Diagnosemodulen, Fileservice, ECU- und TCU-Unlock-Dienstleistungen, Fahrzeugprogrammierungen sowie Werkstatt- und Serviceleistungen.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss & Korrekturmöglichkeiten
Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website oder in Katalogen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Werkstattauftrags vor Ort, durch Bereitstellung/Übersendung der angeforderten Datei/Hardware oder durch Ausführung der Dienstleistung.
Im Online-Bestellablauf kann der Kunde seine Eingaben vor Absenden der Bestellung jederzeit über die bereitgestellten Korrekturhilfen prüfen und ändern.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (z. B. Online-Bestellung, E-Mail-Bestellung) das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. individuell auf ein spezifisches Fahrzeug/Steuergerät angepasste Softwaredateien).
Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z. B. Software-Downloads, Fileservice), wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.
Bei Dienstleistungen vor Ort (z. B. Kennfeldoptimierung am Fahrzeug) erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
§ 4 Preise, Versandkosten & Zahlungsbedingungen
Gegenüber Verbrauchern enthalten die angegebenen Preise die gesetzliche Umsatzsteuer.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise – sofern nicht anders ausgewiesen – als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Etwaige Verpackungs-, Transport- und Versandkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.
Dem Kunden stehen die im Bestellprozess bzw. im Angebot genannten Zahlungsarten zur Verfügung (z. B. Vorkasse, Barzahlung vor Ort, EC-/Kreditkarte, PayPal).
§ 5 Fälligkeit, Zahlungsverzug & Verzugsschaden
Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
Gegenüber Verbrauchern: Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, ab der zweiten Mahnung eine Mahnpauschale von 1,50 EUR pro Mahnung zu berechnen. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Gegenüber Unternehmern: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Zudem behält sich der Anbieter vor, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) sowie entstandene Einstell- oder Inanspruchnahmekosten geltend zu machen. Vereinbarte Skonti oder Sonderkonditionen verfallen im Falle des Verzugs.
§ 6 Bereitstellung, Lieferung, Gefahrübergang & Transportschäden
Die Bereitstellung von Software erfolgt digital (z. B. per E-Mail/Download) oder durch Einspielen vor Ort. Hardware und Steuergeräte werden per Post/Spedition versendet oder zur Abholung bereitgestellt.
Für Verbraucher: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird gebeten, diese sofort beim Zusteller zu reklamieren und Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen.
Für Unternehmer: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Unternehmer über, sobald der Anbieter die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat (§ 447 BGB). Dies gilt ausdrücklich auch für vom Unternehmer eingesandte Steuergeräte oder Hardware.
Für vom Kunden eingesandte Steuergeräte, Hardware oder sonstige Komponenten haftet der Anbieter während der Dauer des Besitzes ausschließlich nach Maßgabe der in § 13 geregelten Haftungsbestimmungen.
§ 7 Fahrzeugabgabe, Abnahme, Annahmeverzug & Standgeld
Bei Arbeiten vor Ort gelten die Fertigstellung und die Übergabe des Fahrzeugs bzw. eine gemeinsame Testfahrt als Funktionsbestätigung und Abnahme, sofern keine offensichtlichen Mängel direkt gerügt werden.
Gerät der Kunde nach Fertigstellungsmitteilung mit der Abholung des Fahrzeugs oder der Annahme der Leistung in Verzug (spätestens nach Ablauf von 7 Kalendertagen), ist der Anbieter berechtigt, ein Standgeld in Höhe von 25,00 EUR pro Kalendertag zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 8 Vertragsgegenstand: Softwarelösungen, Fileservice & ECU/TCU-Unlock
Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erstellung, Bearbeitung und Bereitstellung von Softwarelösungen, Tuningdateien, Kennfeldanpassungen und Freischaltungen (ECU-/TCU-Unlock) nach dem jeweiligen Stand der Technik.
Keine Erfolgsgarantie: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erzielung bestimmter Höchstleistungen, Verbrauchsreduzierungen oder spezifischer Kennfeld-Ergebnisse von zahlreichen Faktoren des Fahrzeugzustands (z. B. Laufleistung, Kraftstoffqualität, Wartung, Umgebungsbedingungen) abhängt. Eine bestimmte prozentuale Leistungssteigerung oder Kraftstoffersparnis wird daher nicht garantiert/zugesichert.
Der Erfolg von ECU- und TCU-Unlocks hängt von den Herstellervorgaben, Hardware- und Softwareständen ab. Technische Schutzmaßnahmen der Fahrzeughersteller (z. B. Over-the-Air-Updates oder Werkstatt-Updates) können Funktionen nachträglich beeinträchtigen oder überschreiben. Hierfür übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung.
Fileservice: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit von Auslesungen, Datenständen oder Steuergeräte-Backups, die der Kunde selbst übermittelt, haftet der Kunde. Vor jeder Neuprogrammierung hat der Kunde eine eigenständige Sicherung der Originaldaten anzugefertigen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, erstellte oder ausgelesene Software dauerhaft zu archivieren.
§ 9 Besondere Bedingungen für Hardware, Tools & Drittprodukte
Für Hardwareprodukte, Programmergeräte, Adapter und Softwarelösungen von Drittanbietern (z. B. AutoTuner, Magic Motorsport, Alientech, IXI etc.) gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungs-, Lizenz- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Der Anbieter ist bezüglich dieser Drittprodukte nicht Hersteller.
§ 10 Zulassung im Straßenverkehr, Betriebserlaubnis & Nutzungsbeschränkungen
Wichtiger Rechtshinweis: Softwareanpassungen, Leistungssteigerungen oder Eingriffe in das Motor- und Getriebesteuergerät können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gemäß § 19 StVZO sowie zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart (z. B. durch ein mitgeliefertes Teilegutachten oder Einzelabnahme), sind die angebotenen Softwarelösungen, Tuningdateien und Umbauten ausschließlich für den Einsatz im Motorsport, auf abgeschlossenen Prüfständen oder auf Privatgelände bestimmt.
Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist nur zulässig, wenn die Änderung durch eine zugelassene Prüfstelle (z. B. TÜV/DEKRA) in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde.
Es obliegt ausschließlich der Verantwortung des Kunden, sich vor Fahrtantritt über die rechtliche Zulässigkeit zu informieren und gegebenenfalls erforderliche Eintragungen oder Abnahmen auf eigene Kosten zu veranlassen.
§ 11 Pflichten des Kunden & Aufklärung von Endkunden durch B2B-Partner
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bzw. das Steuergerät vor der Softwareanpassung auf technische Mängel, Verschleiß oder Vorschäden zu prüfen.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter vor Auftragserteilung alle ihm bekannten Vorschäden, Fehlerspeichereinträge, Warnmeldungen, Leistungsbeeinträchtigungen sowie sonstige technische Auffälligkeiten des Fahrzeugs oder Steuergeräts vollständig mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, haftet der Anbieter nicht für Schäden oder Fehlfunktionen, die auf diesen Umständen beruhen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt.
Pflichten für gewerbliche Kunden (B2B): Werkstätten, Autohäuser und gewerbliche Wiederverkäufer (Reseller), die Leistungen des Anbieters an eigene Endkunden weitergeben, sind verpflichtet, ihre Endkunden umfassend über das mögliche Erlöschen der Betriebserlaubnis, die Erforderlichkeit einer Abnahme/Eintragung sowie den möglichen Entfall von Herstellergarantien aufzuklären und diese Aufklärung zu dokumentieren.
§ 12 Mängelhaftung (Gewährleistung) & Untersuchungs- / Rügepflicht
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nachfolgend nichts abweichendes geregelt ist.
Gegenüber Verbrauchern: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Neulieferungen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrübergang.
Gegenüber Unternehmern:
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
Es gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware/Leistung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
Bei berechtigten Mängeln ist dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Die Mängelhaftung erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unsachgemäße Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe am Steuergerät oder der Software vorgenommen hat.
§ 13 Haftung, Folgeschäden & Technische Risiken
Der Anbieter haftet stets unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen von ausdrücklichen Garantieversprechen sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Bauteile und Verschleiß: Softwareoptimierungen und Leistungssteigerungen führen zu erhöhten thermischen und mechanischen Belastungen von Fahrzeugkomponenten (z. B. Motor, Getriebe, Turbolader, Kupplung, Antriebsstrang). Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verschleiß an diesen Komponenten, soweit diese nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Anbieters zurückzuführen sind.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf bereits bestehende technische Defekte, Verschleiß, unzureichende Wartung, mangelhafte Kraftstoffqualität, unsachgemäßen Betrieb oder Leistungssteigerungen auf Kundenwunsch beruhen, soweit den Anbieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Der Anbieter ist nicht Garantiegeber für Fahrzeughersteller-Garantien. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Werksgarantien oder Kulanzleistungen des Fahrzeugherstellers durch Softwareänderungen entfallen können.
§ 14 Eigentumsvorbehalt & Werkunternehmerisches Pfandrecht
Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern: Die gelieferte Ware/Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
Erweiterter Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus der Weiterveräußerung wachsen, an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an.
Werkunternehmerisches Pfandrecht: An allen Gegenständen (insbesondere Fahrzeugen, Steuergeräten und Hardware), die aufgrund des Auftrags in den Besitz des Anbieters gelangen, steht dem Anbieter wegen aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ein vertragliches Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht zu. Der Anbieter ist nach schriftlicher Androhung und Fristsetzung zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt.
§ 15 Nutzungsrechte & Urheberrecht an Dateien/Software
Alle erstellten Softwarelösungen, Tuningdateien, Kennfelder und Dokumentationen bleiben im geistigen Eigentum des Anbieters bzw. der jeweiligen Lizenzgeber.
Der Kunde erhält an der bereitgestellten Software ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht, gebunden an das jeweilige Zielfahrzeug bzw. Steuergerät.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe, das Auslesen/Dekompilieren (Reverse Engineering) oder der Weiterverkauf der Dateien an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
Insbesondere ist die Bereitstellung, Weitergabe oder Veräußerung über Cloud-Dienste, Filesharing-Plattformen, Messenger-Dienste oder sonstige elektronische Netzwerke untersagt.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verarbeitet. Details sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 18 Schlussbestimmungen (Gerichtsstand & Anwendbares Recht)
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Herzberg am Harz bzw. das zuständige Amts-/Landgericht).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.